Was ist bei einem Schaden oder Unfall zu tun?

Im Schadensfall sind folgende Punkte vor Ort zwingend zu beachten:

  • Sofort die Mietwagenstation beziehungsweise die Autovermietung benachrichtigen.Die Rufnummer finden Sie auf dem Voucher oder im Mietvertrag.
  • Die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt bei jeder Art von Schadensfall, auch bei bloßen Sachbeschädigungen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Nach Eintritt eines Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Autovermietung zu melden.
  • Bei Rückgabe des Mietwagens vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen.

Bei einigen Anbietern wird Ihnen eine eventuell anfallende Selbstbeteiligung bei einem Schaden vollständig zurückerstattet. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Bedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, der Ihnen gerne bei der weiteren Abwicklung behilflich ist.

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