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Ratgeber Verkehr: Bußgelder in Nordeuropa

Publiziert am 02 Dez 2011 » Kommentare geschlossen.

Der Norden Europas lockt jährlich unzählige Besucher und Touristen an. Malerische Landschaften, die große Kultur und beeindruckende Städte machen den besonderen Reiz von Skandinavien aus. Damit Sie abseits des Trubels und unterwegs auf den skandinavischen Straßen nichts von Ihrem Urlaubsflair einbüßen, sollten Sie sich auf jeden Fall an die Verkehrsregeln halten. Andernfalls drohen saftige Strafen, die die Urlaubsfreude doch erheblich schmälern können.

Ein Knöllchen im Ausland kann teuer werden

Direkt am Flughafen oder in einer Stadtstation steht der günstige Mietwagen von m-broker für Sie bereit. Einfach online die Preise vergleichen und direkt buchen. Günstiger und komfortabler geht es kaum. Die folgenden Bußgelder müssen natürlich auch mit einem Mietwagen bezahlt werden – Vorsicht also!

Promille-Grenze / Alkohol am Steuer

So schön der Urlaub in Skandinavien auch sein mag – beim Alkohol hört der Spaß im Hohen Norden Europas definitiv auf. Nicht nur die Preise für Alkohol sind teuer, auch die Strafen für Verkehrssünder besonders empfindlich. Bei einer Fahrt mit dem Mietwagen in Finnland dürfen Sie maximal 0,5 Promille haben. Sonst werden mindestens 15 Tagessätze fällig, die anhand Ihres Monatseinkommens festgelegt werden. In Norwegen liegt die Promille-Grenze sogar nur bei 0,2. Sollte man Sie hier mit mehr Alkohol im Blut erwischen, zahlen Sie mit mindestens 770 € eine wirklich teure Rechnung.

Geschwindigkeitsverstöße und anderes

Schnell unterwegs sein, ja – zu schnell unterwegs sein, lieber nicht. Bei 20 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird in Finnland ein Bußgeld von mindestens 70 € fällig, in Norwegen ist es sogar deutlich teurer: bei 465 € fangen die Bußgelder hier gerade einmal an. Nicht wesentlich anders verhält es sich bei 50 km/h über dem Limit oder mehr – in Finnland heißt das 14 Tagessätze, in Norwegen kostet Sie so ein Geschwindigkeitsverstoß wenigstens 1500 €.

Wenn Sie während der Fahrt mit dem Telefon und ohne Freisprecheinrichtung angehalten werden, kostet Sie das in Finnland maximal 115 €. In Norwegen gilt hier der feste Satz von 165 €. Falsches Parken Ihres Mietwagen in Norwegen schlägt mit mindestens 65 € zu Buche, in Finnland müssen Sie je nach Situation 10 – 50 € zahlen.

Passen Sie sich und Ihre Fahrweise an die gesonderten Umstände an und vermeiden Sie so erhebliche Kosten. Gerade in Norwegen sind die Strafen und Bußgelder besonders empfindlich. Wir wünschen Ihnen eine entsprechend entspannte Fahrt und viel Spaß im Norden Europas!

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Sicherheitskontrollen: Wo bis auf Wertsachen alles sicher ist

Publiziert am 29 Nov 2011 » Kommentare geschlossen.

Ohne Sicherheitskontrollen geht nichts mehr auf den nationalen und internationalen Flughäfen. Seit dem 11.September wird alles durchleuchtet: Gürtel, Schuhe, Fotoapparate und ja, auch Uhren. Nur genau diese Sachen sind während des Durchleuchtungsvorganges dann auf einmal gar nicht mehr so sicher.

Wertsachen am Flughafen - Alles andere als sicher

Das nämlich musste ein Fluggast bitter feststellen. Er hatte seine wertvolle Uhr in das dafür vorgesehene Schächtelchen auf das Förderband legen müssen. Er und seine Uhr wurden  -wie üblich – getrennt voneinander auf ihre Sicherheit überprüft. Als der Fluggast selbst dann nun für sicher befunden wurde, wollte er auch seine Uhr wieder anlegen, musste jedoch mit einiger Verwunderung feststellen, dass die Uhr offensichtlich wie von Zauberhand verschwunden war. Und die Uhr war und blieb trotz intensiver Suche weg. Nun ist nicht anzunehmen, dass ihr plötzlich Flügel gewachsen sind. Ohne spekulieren zu wollen, sind hier auch ohne Flügel zahlreiche Varianten des „Abhandenkommens“ denkbar.

Der Fluggast nahm sodann die Fluggastkontrolle auf Schadensersatz in Anspruch, mit dem durchaus nachvollziehbaren Argument: Wenn er seine Uhr zwecks Sicherheitskontrollen der Fluggastkontrolle übergeben müsse, müsse diese auch dafür Sorge tragen, dass diese Dinge unversehrt am anderen Ende der Durchleuchtung wieder ankämen.

Nun, das sah das Oberlandesgericht Frankfurt dann in zweiter Instanz nicht so. Durch das Auflegen seiner persönlichen Gegenstände auf das Förderband käme nämlich kein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis zustande, wonach die Fluggastkontrolle haften müsse. Der Besitzer verliere nämlich für diese kurze Zeit nicht seinen Besitz an den Sachen. Für alle Nichtjuristen: „Besitz“ wird im Juristendeutsch mit der „alleinigen Sachherrschaft“ definiert, also mit der Fähigkeit, etwas unter Kontrolle zu haben. Dieser Fluggast argumentierte, er hätte während des Durchleuchtens seine abgegebenen Wertgegenstände keinesfalls unter Kontrolle und können ja gar nicht auf diese aufpassen.

Das Gericht stellte zwar dazu einsehend fest, dass es wohl für den Passagier „erschwert“ sei, unter diesen Umständen auf seine Dinge aufzupassen; sah es jedoch dann so, dass es durchaus möglich sei, den Vorgang des eigenen Durchleuchtens und das Durchleuchten der Gegenstände auf dem Förderband zeitlich parallelzu gestalten, um so auf die Dinge Acht geben zu können. Gern darf sich der Leser fragen, wie viele Flugreisen der Senat denn schon absolviert hat, denn nach unserer Erfahrung herrscht bei der Sicherheitskontrolle stets großer Andrang.

Fazit: Der Herr bekam also seine verschwundene Uhr nicht ersetzt.

Aus unserer Sicht zwar ein Urteil, welches juristisch zwar schön begründet war, doch das Rechtsempfinden nicht unbedingt stützt.

Allen Flugreisenden wünschen wir einen besonderen Blick bei der Sicherheitskontrolle.

Ihre medienlinie Rechtsanwälte

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Ratgeber Verkehr: Bußgelder in Großbritannien Teil II

Publiziert am 17 Nov 2011 » 1 Kommentar

Egal wo Sie im Urlaub unterwegs sind – an die geltenden Verkehrsregeln sollten Sie sich besser halten. Neben Ihrer eigenen Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer vermeiden Sie so auch teure Bußgelder. Wenn Sie Ihre nächste Reise nach Großbritannien führt, sollten Sie unter anderem die nachfolgenden Verkehrsverstöße vermeiden.

Neben einer sicheren Fahrt, spielt auch die komfortable Reise eine große Rolle. Vom sportlichen Cabrio, bis zum geländegängigen Offroader finden Sie bei m-broker garantiert den richtigen Mietwagen. Natürlich wie gewohnt besonders preisgünstig.

Rotlicht- und Überholverstoß

Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen in Großbritannien über eine rote Ampel fahren, zahlen Sie mindestens 70 €. Das ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich und somit gerade im Urlaub ziemlich überflüssig. Nicht wesentlich anders verhält es sich bei riskanten und verbotenen Überholmanövern. Auch hier werden wenigstens 70 € fällig, die Sie gut und gerne in einen komfortableren Mietwagen oder ein schöneres Hotel investieren könnten.

Bitte lesen Sie weiter …

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Ratgeber Verkehr: Bußgelder in Großbritannien Teil I

Publiziert am 16 Nov 2011 » 1 Kommentar

Bußgelder in Großbritannien

Mit dem Mietwagen Bußgelder in Großbritannien vermeiden

Eine Reise nach Großbritannien setzt Urlaubs-Maßstäbe. Von architektonischen Sehenswürdigkeiten, über landschaftlich besonders reizvolle Gegenden und einer Vielzahl an kulturellen Highlights reicht die Spanne der bedeutenden Urlaubsziele. Umso wichtiger also, dass man sich seine Zeit gut einteilt und unnötige Dinge vermeidet. Dazu zählen in Großbritannien auch die Verkehrsverstöße, die teuer sind und so die Urlaubskasse empfindlich belasten können. Hier für Sie einige Bußgelder im Überblick:

Alkohol am Steuer

Zwar liegt die Promille-Grenze in Großbritannien mit 0,8 etwas höher als in Deutschland – die Strafen für das Überschreiten sind dafür allerdings umso empfindlicher. Bis zu 5820 € werden im Zweifelsfall fällig. Kein günstiger Spaß, der auch aufgrund der erhöhten Unfallgefahr dringendst unterlassen werden sollte.

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