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Stichwort: Flughafen



In Kürze erreichen wir den Flughafen Palma de Mallorca

Publiziert am 22 Feb 2013 » Kommentare geschlossen.

Flughafen Plama de Mallorca„Wir bitten alle Fluggäste darum die Sitzgurte anzulegen und festzuziehen. Bitte klappen Sie die Tische hoch und stellen Sie die Rückenlehne in eine senkrechte Position. In Kürze erreichen wir unseren Zielflughafen Palme de Mallorca.“

Zehn Kilometer östlich der mallorquinischen Hauptstadt Palma befindet sich der Flughafen Palma de Mallorca oder auf Spanisch Aeropuerto de Son San Juan. Aufgrund der wachsenden Touristenströme auf die Balearen stieg das Passagieraufkommen am Flughafen seit der Eröffnung 1960 stetig an. Bei einer Anzahl von über 178.000 Flügen pro Jahr werden ungefähr 21,5 Millionen Passagiere abgefertigt und über 17.000 Tonnen Luftfracht transportiert. Zu Spitzenzeiten können bis zu 18.000 Fluggäste pro Stunde beziehungsweise 400.000 Fluggäste pro Tag befördert werden.

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Nichts für schwache Nerven

Publiziert am 07 Feb 2013 » Kommentare geschlossen.

Die gefährlichsten Flughäfen der Welt

Die gefährlichsten Flughäfen der Welt

Fliegen kann ja schon recht schweißtreibend sein. Man gibt sein Leben in die Hände eines verantwortungsvollen Piloten, man schwebt fast 10 Kilometer über dem Erdboden und beim genaueren Überlegen stellt man fest, dass die riesigen Flieger scheinbar mühelos durch Luft gleiten. Etwas unheimlich, aber wer in die entfernten Länder dieser Welt reisen möchte, kommt um einen Flug meistens nicht herum. Und als seien die teilweisen langen Stunden in der Luft nicht genug, gibt es tatsächlich noch einige Start- und Landebahnen auf der Welt, die auch dem Piloten das eine oder andere graue Haar abverlangen.

Vor eine richtige Herausforderung werden Piloten am Flughafen Paro Bhutan gestellt. Umgeben von den Himalaya-Gipfeln dürfen nur speziell ausgebildete Piloten die Landebahn zwischen den bewaldeten Bergen anfliegen.

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Sicherheitskontrollen: Wo bis auf Wertsachen alles sicher ist

Publiziert am 29 Nov 2011 » Kommentare geschlossen.

Ohne Sicherheitskontrollen geht nichts mehr auf den nationalen und internationalen Flughäfen. Seit dem 11.September wird alles durchleuchtet: Gürtel, Schuhe, Fotoapparate und ja, auch Uhren. Nur genau diese Sachen sind während des Durchleuchtungsvorganges dann auf einmal gar nicht mehr so sicher.

Wertsachen am Flughafen - Alles andere als sicher

Das nämlich musste ein Fluggast bitter feststellen. Er hatte seine wertvolle Uhr in das dafür vorgesehene Schächtelchen auf das Förderband legen müssen. Er und seine Uhr wurden  -wie üblich – getrennt voneinander auf ihre Sicherheit überprüft. Als der Fluggast selbst dann nun für sicher befunden wurde, wollte er auch seine Uhr wieder anlegen, musste jedoch mit einiger Verwunderung feststellen, dass die Uhr offensichtlich wie von Zauberhand verschwunden war. Und die Uhr war und blieb trotz intensiver Suche weg. Nun ist nicht anzunehmen, dass ihr plötzlich Flügel gewachsen sind. Ohne spekulieren zu wollen, sind hier auch ohne Flügel zahlreiche Varianten des „Abhandenkommens“ denkbar.

Der Fluggast nahm sodann die Fluggastkontrolle auf Schadensersatz in Anspruch, mit dem durchaus nachvollziehbaren Argument: Wenn er seine Uhr zwecks Sicherheitskontrollen der Fluggastkontrolle übergeben müsse, müsse diese auch dafür Sorge tragen, dass diese Dinge unversehrt am anderen Ende der Durchleuchtung wieder ankämen.

Nun, das sah das Oberlandesgericht Frankfurt dann in zweiter Instanz nicht so. Durch das Auflegen seiner persönlichen Gegenstände auf das Förderband käme nämlich kein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis zustande, wonach die Fluggastkontrolle haften müsse. Der Besitzer verliere nämlich für diese kurze Zeit nicht seinen Besitz an den Sachen. Für alle Nichtjuristen: „Besitz“ wird im Juristendeutsch mit der „alleinigen Sachherrschaft“ definiert, also mit der Fähigkeit, etwas unter Kontrolle zu haben. Dieser Fluggast argumentierte, er hätte während des Durchleuchtens seine abgegebenen Wertgegenstände keinesfalls unter Kontrolle und können ja gar nicht auf diese aufpassen.

Das Gericht stellte zwar dazu einsehend fest, dass es wohl für den Passagier „erschwert“ sei, unter diesen Umständen auf seine Dinge aufzupassen; sah es jedoch dann so, dass es durchaus möglich sei, den Vorgang des eigenen Durchleuchtens und das Durchleuchten der Gegenstände auf dem Förderband zeitlich parallelzu gestalten, um so auf die Dinge Acht geben zu können. Gern darf sich der Leser fragen, wie viele Flugreisen der Senat denn schon absolviert hat, denn nach unserer Erfahrung herrscht bei der Sicherheitskontrolle stets großer Andrang.

Fazit: Der Herr bekam also seine verschwundene Uhr nicht ersetzt.

Aus unserer Sicht zwar ein Urteil, welches juristisch zwar schön begründet war, doch das Rechtsempfinden nicht unbedingt stützt.

Allen Flugreisenden wünschen wir einen besonderen Blick bei der Sicherheitskontrolle.

Ihre medienlinie Rechtsanwälte

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Airbus A380: Der Super-Vogel

Publiziert am 27 Sep 2011 » Kommentare geschlossen.

Foto: arquiplay77

Dimensionen sind da, um gesprengt zu werden. Wo auch immer auf der Welt heute das höchste Gebäude steht, ist das nächst größere bereits in Planung. Während man sich also bei vielem nicht sicher sein kann, wie lange der Status des „größten“ erhalten bleibt, gibt es ein Flugzeug, das aktuell einen solchen Status trägt. Der Airbus A380 ist das größte zivile Verkehrsflugzeug, das bisher gebaut wurde. Durchaus möglich, dass eines Tages ein anderer Hersteller ein größeres Flugzeug baut – dennoch Grund genug für das Team von m-broker sich den Riesenvogel einmal näher anzusehen.

Etwas kleiner geht es bei unseren Mietwagenangeboten zu: hier machen die niedrigen Preise Lust auf mehr. Buchen Sie unkompliziert online Ihren Wunschmietwagen und starten Sie bequem direkt vom Flughafen in Ihren Urlaub.

Die Geschichte des A380

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde mit ersten Machbarkeitsstudien begonnen. Sowohl für den Passagierverkehr, als auch für den Frachtverkehr wurde eine mögliche Realisierung geprüft. Mitte der 1990er Jahre konkretisierte sich der Plan, da Boeing den weiteren Ausbau der 747 untersagte und sich der Markt gleichzeitig durch eine wachsende Nachfrage nach Großraumflugzeugen die passende Grundlage bot. Als im Jahr 2000 bereits 50 Kaufabsichtserklärungen bei Airbus eingegangen

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